Leistungen

Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

 

Klasse A

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h 
    (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

 

 

 Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
 Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
 Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
 Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
 Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

 

 

 

 

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

 

 

 Mindestalter: 16 Jahre
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
 Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klasse AM
 Hinweise:

 

 

 

Klasse A2

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

  

 

 Mindestalter: 18 Jahre
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
 Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klasse A1 und M
 Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

 

 

 

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

 

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW  (bei Elektromotoren)

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
  • einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen). 

 

 

 Mindestalter: 16 Jahre ( Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt 15 Jahre)
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
 Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.
 Einschluss: -
 Hinweise: -
  •  

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

 

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).

 

 

 

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

 

 

 Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
 Voraussetzungen: -
 Befristung Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
 Einschluss: -
 Hinweise:

Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

 

 

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

 

 

 Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
 Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
 Befristung Klasse BE ist unbefristet gültig
 Einschluss: -
 Hinweise:

Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

 

Klasse L

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und 

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie

  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und 

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

 Mindestalter:  16 Jahre
 Voraussetzungen:  -
 Befristung:  Klasse L ist unbefristet gültig
 Einschluss:  -
 Hinweise:  -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie uns

 

 

Fahrschule Sieland
Heinemannstraße  19
99988 Südeichsfeld OT Diedorf

Zentraler Schulungsraum:

Petristeinweg 31

99974 Mühlhausen/ Thüringen

kachelmannwetter.com

                                                                      Kontakt

 

info@fs-sieland.de

 

Oder rufen Sie einfach an unter:

 

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