Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Klasse A
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
Mindestalter: | 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge) |
Voraussetzungen: | Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt |
Befristung: | Klasse A ist unbefristet gültig |
Einschluss: | Klassen A2, A1 und AM |
Hinweise: | Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein) |
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
Befristung: | Klasse A1 ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Klasse AM |
Hinweise: | - |
Klasse A2
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
Mindestalter: | 18 Jahre |
Voraussetzungen: | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
Befristung: | Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Klasse A1 und M |
Hinweise: | Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). |
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
Mindestalter: | 16 Jahre ( Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt 15 Jahre) |
Voraussetzungen: | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
Befristung: | Klasse AM ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | - |
Hinweise: | - |
Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Voraussetzungen: | - |
Befristung | Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig |
Einschluss: | - |
Hinweise: |
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer. |
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Voraussetzungen: | Vorbesitz der Klasse B |
Befristung | Klasse BE ist unbefristet gültig |
Einschluss: | - |
Hinweise: |
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich. |
Klasse L
Zugmaschinen (nationale Klasse)
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | - |
Befristung: | Klasse L ist unbefristet gültig |
Einschluss: | - |
Hinweise: | - |
Fahrschule Sieland
Heinemannstraße 19
99988 Südeichsfeld OT Diedorf
Zentraler Schulungsraum:
Petristeinweg 31
99974 Mühlhausen/ Thüringen
info@fs-sieland.de
Oder rufen Sie einfach an unter:
+49 36024 52338+49 36024 52338
Fax: 03602452660
oder nutzen Sie unser Kontaktformular
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